| Blaulicht und Horn |
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| Geschrieben von: Administrator | |||||
| Sonntag, den 03. Januar 2010 um 16:59 Uhr | |||||
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Blaulicht und Horn - was Sie darüber wissen müssen Mit dem Aufkommen der ersten Fahrzeuge wie Handkarren oder Pferdefuhrwerke in der Feuerwehr kamen auch die akustischen Signale dazu. Mit lautem Rufen, Glocken, Trompeten oder Hörnern wurde angekündigt: "Platz da, die Feuerwehr kommt!" An diesem Prinzip hat sich bis heute nur die Technik geändert. Auch heutzutage gilt noch, Fahrzeugen die mit eingeschaltetem Blaulicht und Horn unterwegs sind, ist sofort die Fahrbahn freizugeben und der Vortritt zu gewähren. Doch sollte die Bevölkerung mehr über dringende Einsatzfahrten wissen....
Verhalten als Autofahrer Viele Autofahrer verhalten sich falsch, wenn im Rückspiegel plötzlich Blaulichter auftauchen. Die häufigste Fehlreaktion: das unvermittelte Abremsen mitten auf der Fahrbahn. Damit riskieren Sie nicht nur einen Auffahrunfall mit anderen Fahrzeugen, sondern erreichen auch das Gegenteil vom Gewünschten: Sie behindern das Einsatzfahrzeug. Ebenso falsch ist: Unüberlegt rechts ranfahren, womöglich in eine Seitenstrasse. Denn woher wissen Sie, ob das Einsatzfahrzeug nicht genau hier abbiegen muss? Besser ist folgender Grundsatz:
Warum auch in der Nacht mit Blaulicht und Horn? "Nachts will ich meine Ruhe - da können die ihr
Martinhorn ruhig abschalten!" Fühlen Sie sich auch gestört, wenn Sie
nachts durch ein Zweiklanghorn geweckt werden? Wir können es verstehen.
Doch leider dürfen die Fahrer unserer Fahrzeuge darauf keine Rücksicht
nehmen, wenn es darum geht, schnell auszurücken, um Menschenleben zu
retten, oder grosse Sachwerte zu erhalten. Das Einschalten von
Blaulicht und Horn ist keine freiwillige Angelegenheit sondern es ist
gesetzlich vorgeschrieben. Bei den dringlichen Einsatzfahrten
(Rettungen von Menschen, Tieren, Sachwerten und Umwelt) ist ein
Rettungsfahrzeug nur vorfahrtsberechtigt mit Blaulicht und
Horn. Dieser Grundsatz gilt auch bei nächtlichen Fahrten. Dies ist kein
willkürliches Gesetz, um die Bevölkerung zu ärgern. Ganz im Gegenteil:
Es soll vor allem sie als Verkehrsteilnehmer schützen. Die frühzeitige
Ankündigung des Fahrzeugs soll jedem die Möglichkeit geben, rechtzeitig
zu reagieren - und so gefährliche Fahrmanöver oder gar Unfälle zu
vermeiden. Das gilt im Berufsverkehr ebenso wie Nachts, wenn scheinbar
keiner unterwegs ist. Denn rechnen Sie in solchen Augenblicken mit
einem tonnenschweren Einsatzfahrzeug, das mit erhöhter Geschwindigkeit
zu einem Unfall oder Brand unterwegs ist? Aus rechtlichen und
versicherungstechnischen Gründen wollen wir, die dieses Amt freiwillig
ausüben, immer auf der sicheren Seite sein.
Nach dem freundlichen Hinweis in unserem Gästebuch, habe ich etwas im Internet recherchiert und dies gefunden. Artikel der Sueddeutschen.
UrteilDie Sirene muss tönenEinsatzfahrzeuge haben nur dann freie Bahn, wenn sie mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind.
Fährt etwa ein Polizeifahrzeug nur mit
Blaulicht, muss der Beamte sich, wie andere Verkehrsteilnehmer auch, an
die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. |
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