Blaulicht und Horn PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Sonntag, den 03. Januar 2010 um 16:59 Uhr

Blaulicht und Horn - was Sie darüber wissen müssen

Mit dem Aufkommen der ersten Fahrzeuge wie Handkarren oder Pferdefuhrwerke in der Feuerwehr kamen auch die akustischen Signale dazu. Mit lautem Rufen, Glocken, Trompeten oder Hörnern wurde angekündigt: "Platz da, die Feuerwehr kommt!" An diesem Prinzip hat sich bis heute nur die Technik geändert. Auch heutzutage gilt noch, Fahrzeugen die mit eingeschaltetem Blaulicht und Horn unterwegs sind, ist sofort die Fahrbahn freizugeben und der Vortritt zu gewähren. Doch sollte die Bevölkerung mehr über dringende Einsatzfahrten wissen....


 

Verhalten als Autofahrer

Viele Autofahrer verhalten sich falsch, wenn im Rückspiegel plötzlich Blaulichter auftauchen. Die häufigste Fehlreaktion: das unvermittelte Abremsen mitten auf der Fahrbahn. Damit riskieren Sie nicht nur einen Auffahrunfall mit anderen Fahrzeugen, sondern erreichen auch das Gegenteil vom Gewünschten: Sie behindern das Einsatzfahrzeug. Ebenso falsch ist: Unüberlegt rechts ranfahren, womöglich in eine Seitenstrasse. Denn woher wissen Sie, ob das Einsatzfahrzeug nicht genau hier abbiegen muss? Besser ist folgender Grundsatz:

  • Stellen Sie fest, woher das Einsatzsignal kommt.
  • Versuchen Sie vorauszusehen, wohin das Einsatzfahrzeug fährt (gesetzter Blinker?).
  • Fahren Sie am besten rechts an den Fahrbahnrand und signalisieren Sie das mit gesetztem Blinker.
  • Überlegen Sie dabei, ob ein schweres Feuerwehrfahrzeug die Strasse immer noch passieren kann (Gegenverkehr beachten!).
  • Beachten Sie, dass weitere Fahrzeuge folgen könnten.
  • Auch bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen an den Rand fahren.
  • Kein langsam fahrendes Einsatzfahrzeug überholen.
  • Bei rot an der Ampel nicht stehen bleiben, fahren Sie langsam auf die Verkehrsinsel oder notfalls langsam in die Kreuzung.
  • Auf der Autobahn gilt natürlich grundsätzlich immer sofort bei Stau: Bilden Sie eine Rettungsgasse! Auf zweispurigen Fahrbahnen in der Mitte, bei Autobahnen mit mehr Fahrspuren zwischen Überholstreifen (ganz links) und der daneben liegenden Fahrbahn.

 

Warum auch in der Nacht mit Blaulicht und Horn?

"Nachts will ich meine Ruhe - da können die ihr Martinhorn ruhig abschalten!" Fühlen Sie sich auch gestört, wenn Sie nachts durch ein Zweiklanghorn geweckt werden? Wir können es verstehen. Doch leider dürfen die Fahrer unserer Fahrzeuge darauf keine Rücksicht nehmen, wenn es darum geht, schnell auszurücken, um Menschenleben zu retten, oder grosse Sachwerte zu erhalten. Das Einschalten von Blaulicht und Horn ist keine freiwillige Angelegenheit sondern es ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei den dringlichen Einsatzfahrten (Rettungen von Menschen, Tieren, Sachwerten und Umwelt) ist ein Rettungsfahrzeug nur vorfahrtsberechtigt mit Blaulicht und Horn. Dieser Grundsatz gilt auch bei nächtlichen Fahrten. Dies ist kein willkürliches Gesetz, um die Bevölkerung zu ärgern. Ganz im Gegenteil: Es soll vor allem sie als Verkehrsteilnehmer schützen. Die frühzeitige Ankündigung des Fahrzeugs soll jedem die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu reagieren - und so gefährliche Fahrmanöver oder gar Unfälle zu vermeiden. Das gilt im Berufsverkehr ebenso wie Nachts, wenn scheinbar keiner unterwegs ist. Denn rechnen Sie in solchen Augenblicken mit einem tonnenschweren Einsatzfahrzeug, das mit erhöhter Geschwindigkeit zu einem Unfall oder Brand unterwegs ist? Aus rechtlichen und versicherungstechnischen Gründen wollen wir, die dieses Amt freiwillig ausüben, immer auf der sicheren Seite sein.

Und vielleicht haben Sie auch etwas Verständnis, wenn Sie darüber nachdenken:

Sie können sich bequem im Bett wieder umdrehen und weiterschlafen. Die Feuerwehrleute, die bis vor wenigen Minuten auch noch in ihren Betten lagen, haben dazu vielleicht in den nächsten Stunden keine Gelegenheit - und müssen am nächsten Morgen genauso zur Arbeit wie Sie. Und: Wenn Sie einmal die Hilfe der Feuerwehr brauchen, sind Sie sicherlich für einen schnellen Einsatz dankbar. Dann wäre es Ihnen auch sicher egal, ob jemand anderes vielleicht durch die anrückende Feuerwehr geweckt wird...,


 

Nach dem freundlichen Hinweis in unserem Gästebuch, habe ich etwas im Internet recherchiert und dies gefunden.

Artikel der Sueddeutschen.


 

Urteil

Die Sirene muss tönen

Einsatzfahrzeuge haben nur dann freie Bahn, wenn sie mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind.

 
polizei-smart; ap

Fährt ein Polizeifahrzeug nur mit Blaulicht, muss der Beamte sich wie andere Verkehrsteilnehmer auch an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung halten.
Foto: AP

 

Fährt etwa ein Polizeifahrzeug nur mit Blaulicht, muss der Beamte sich, wie andere Verkehrsteilnehmer auch, an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten.

In dem vom Allgemeinen Deutschen Automobilclub (ADAC) vorgestellten Fall fuhr ein Polizeibeamter nur mit Blaulicht bei roter Ampel in eine Kreuzung ein.

Der Querverkehr hatte zu diesem Zeitpunkt "grün". Um nicht mit dem Polizeiwagen zu kollidieren, musste ein Fahrzeug des Querverkehrs eine Vollbremsung durchführen.

Dabei kam es zu einem Auffahrunfall, ein nachfolgendes Fahrzeug konnte hinter dem plötzlich abbremsenden Pkw nicht mehr rechtzeitig anhalten.

Schuld und Mitschuld

Nach dem Urteil des Kammergerichts Berlin (Az.: 12 U 15/04, ADAJUR-Dokument Nr. 65873) handelte der Beamte damit verkehrswidrig. Er durfte sich nicht auf ein Sonderrecht für Einsatzfahrzeuge berufen, da er das Martinshorn nicht benutzte.

Doch auch der Kläger, der den Unfall verursachte, muss sich eine Mitschuld von 50 Prozent anrechnen lassen. Er war nach Ansicht des Gerichts entweder nicht hinreichend aufmerksam oder hatte keinen ausreichenden Sicherheitsabstand zu den vorausfahrenden Fahrzeugen eingehalten.

Der Club rät Autofahrern zu äußerster Sorgfalt im Umgang mit Einsatzfahrzeugen. Bei eingeschaltetem Blaulicht in Verbindung mit dem Martinshorn bedeutet dies, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer "sofort freie Bahn schaffen müssen". Ist ein Fahrzeug nur mit Blaulicht unterwegs, stellt dies eine Mahnung zu erhöhter Vorsicht dar.

Das blaue Blinklicht alleine wird häufig eingesetzt, wenn beispielsweise eine Gefahrenstelle abgesichert werden muss, oder bei Fahrzeugen, die einen Konvoi begleiten.

 
Donnerstag, 09. September 2010

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